D.O.Q.-Test 2.0



Seit Inkraftreten des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) haben Hundehalter und Menschen, die sich das erste Mal einen Hund anschaffen möchten eine Reihe von Verpflichtungen.

 

Möchten Sie sich einen Hund anschaffen oder haben bereits ein bellendes Familienmitglied sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Sie müssen Ihren Hundes in das zentrale Hunderegister eintragen lassen. Dies ist sowohl online als auch postalisch und telefonisch möglich und gebührenpflichtig (www.hunderegister-nds.de)
  • Ihr Hund muss mittels eines zugelassenen Transponders (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Dies ist ab einem Alter von 6 Monaten Pflicht. Die Implantation des Mikrochips wird von Ihrem Tierarzt durchgeführt
  • Sie müssen für Ihren Hund eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Dabei soll die Versicherungssumme für Personenschäden mindestens 500.000 Euro und für Sachschäden mindestens 250.000 Euro betragen
  • Weiterhin muss nach NHundG jeder Hundehalter oder derjenige der es werden möchte einen Sachkundenachweis erbringen

Als sachkundig gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 Jahre am Stück einen Hund gehalten haben. Außerdem gilt z.B. als sachkundig, wer eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde abnimmt oder abgelegt hat oder einen Blindenhund hält.

 

Alle anderen Personen können Ihre Sachkunde beispielsweise über den D.O.Q.-Test 2.0 nachweisen. Diesen können Sie in unserer Tierarztpraxis ablegen. Der D.O.Q-Test besteht aus einem theoretischen Teil, der als Multiple-choice Prüfung angeboten wird. Zur Vorbereitung ist nicht notwendigerweise der Besuch eines Kurses beispielweise in einer Hundeschule nötig.  In dem Buch  "Sachkunde für Hundehalter" (Kynos-Verlag) finden Sie alle prüfungsrelevanten Themen für den D.O.Q.-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine. Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Hund bei der Prüfungsvorbereitung. Die theoretische Prüfung müssen Sie ablegen, bevor Sie Ihren Hund bei sich aufnehmen. Dazu können Sie gerne einen Termin zur Prüfung oder zur Vorbereitung mit uns vereinbaren.

 

Der praktische Teil soll innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden. Sie können Ihren eigenen Hund oder einen "geliehenen" Hund führen. In dieser Prüfung sollen Sie zeigen, dass Sie Ihren oder Ihren "Leihhund" einschätzen und sicher führen können und so evtl. auftretende Gefahrensituationen vermeiden können. In diesem Test geht es nicht um Gehorsam oder Leinenführigkeit. Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Test mit angeleintem Hund durchführen möchten oder ob Sie Ihren Hund für einige Teilprüfungen ableinen möchten.

 

Wir beraten Sie gerne weiterführend und helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

 

Sprechen Sie uns gerne an.

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